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Bürger helfen Bürgern e.V.
Unsere Angebote mit Abrechnung bei der Pflegekasse
Wir bieten seit dem Sommer 2022 Unterstützung im Alltag nach §45a,b SGB XI (heißt Sozialgesetzbuch) an. Somit können wir ihnen in dieser Region noch besser und für Sie günstiger helfen.
Was bedeutet das?
Es sind Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie tragen dazu bei, Pflegepersonen, sei es ein Familienangehöriger oder auch hauptberufliche Personen, zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben und somit soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Um eine Kostenerstattung für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu erhalten, kann insbesondere der Entlastungsbetrag genutzt werden. Es können auch Teile des ambulanten Sachleistungsbetrags für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Seit 2017 gibt es Änderungen im Gesetz, und alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 erhalten einen Entlastungsbetrag von jeweils 125 Euro pro Monat.
Ab dem Pflegegrad 2 kann ergänzend zum Entlastungsbetrag der ambulante Pflegesachleistungsanspruch mit bis zu 40 Prozent durch eine Umwidmung des Betrages für die Unterstützung im Alltag in Anspruch genommen werden.
Um die Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen zu können, und den Betreuungsbetrag auch bezahlt zu bekommen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse / Krankenkasse gestellt werden. Damit Sie die Kosten erstattet bekommen, müssen die Rechnungen / Belege der anerkannten Leistungserbringer, in diesem Fall unser Verein „Bürger helfen Bürgern e. V.“, vorgelegt werden.
Hier einige unserer Möglichkeiten der Hilfe im Alltag:
- Gemeinsam Besorgungen und Einkäufe erledigen
- Gemeinsam den Haushalt in Ordnung bringen
- Zusammen Garten- und Hofarbeiten rund ums Haus - macht mehr Spaß!
- Gemeinsam im Internet stöbern!
- Hilfe bei Arztbesuchen, Begleitung bei Behördengängen
- Auch Gesellschaft genießen, alles im Rahmen der Pflegegrade möglich, durch die Unterstützung im Alltag nach §45a,b SGB XI.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse, ganz speziell nach Ihren Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Leistungen über einen Pflegegrad.
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